Nach einem Schadensfall laufen die Gutachten typischerweise wie folgt ab: - Risikoprüfung: Die Gutachter prüfen, ob das Risiko mit den Angaben im Vertrag übereinstimmt, z. B. ob die Zimmeranzahl mit der im Vertrag für die Prämienberechnung angegebenen Zimmeranzahl übereinstimmt. - Feststellung der Schäden des Versicherten: Der Gutachter des Versicherten erfasst alle Schäden, sowohl an Immobilien als auch an beweglichem Eigentum, und erstellt eine Schadensaufstellung, die als Grundlage für die verschiedenen Berechnungen dient. - Anschließend findet ein Treffen der Gutachter zur Einigung statt. Sie erstellen ein kontradiktorisches Gutachten, in dem sie sich über den Wert der beschädigten Gegenstände sowie die verschiedenen Abnutzungen einigen. - Anschließend wird der Vertragsinhalt auf diese Berechnung angewendet, um die fälligen Beträge zu ermitteln. Die Schadenregulierung erfolgt häufig in zwei Schritten: Zunächst erfolgt die Schadenregulierung nach Abschreibung der Abnutzung und später die Abrechnung des Wiederbeschaffungswerts.
BRANDKATASTROPHE
BAUKOMPETENZ
Brandschadensermittlung
Die Schadensbemessung richtet sich nach dem Versicherungsvertrag, der in der Regel auch die Art der Entschädigung regelt. Es empfiehlt sich daher, diesen sorgfältig zu lesen.
Es gibt zwei Arten von Schäden: bewegliche Schäden und unbewegliche Schäden.
Schäden an persönlichem Eigentum werden häufig durch eine Entschädigung „nach Wertminderung abzüglich Alterung“ abgedeckt. Der Vertrag kann jedoch für bestimmte Gegenstände eine Wiederbeschaffungsklausel enthalten. Die Alterung kann vertraglich je nach Artikelart geregelt sein: Beispielsweise kann für Elektrogeräte eine Alterungsrate von 5 % pro Jahr festgelegt werden.
Immobilien werden grundsätzlich mit einer Wertminderungsabschreibung und einer Wiederbeschaffungswertklausel abgesichert. Die Immobilie wird zunächst nach Abzug der Wertminderung abbezahlt. Anschließend wird gegen Vorlage eines Wiederaufbaunachweises der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.
Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Feuerversicherungsvertrag anders ist. Lesen Sie daher zuerst Ihren Vertrag.