ABNAHME DER ARBEITEN ABNAHME DES NEUEN HAUSES

Neubau oder Renovierung? Hilfe vom Bauunternehmen! Streit mit dem Handwerker?

Das Baufachunternehmen EXATIS ist in den Départements GIRONDE 33, CHARENTE-MARITIME 17 und CHARENTE 16 tätig.


Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, ein Haus, eine Wohnung, eine Arbeits- oder Baustelle erfolgreich fertigzustellen.

Der Bau und die Renovierung von Immobilien sind kein einfaches Unterfangen und während des Projekts können viele Probleme auftreten, nämlich:

- die Arbeiten länger dauern als erwartet,

- die Arbeit schlecht ausgeführt, nicht konform oder unvollendet ist.

Die Unterstützung eines unabhängigen Bausachverständigen hilft, das Gleichgewicht zwischen Ihnen und den Fachleuten wiederherzustellen.

Mit dem Bauexpertise-Unternehmen EXATIS 33 können Sie Hindernisse vorhersehen und Fallstricke vermeiden, die Ihrem Immobilienprojekt schaden können.

Fortschritt der Abnahme der Arbeiten

Nach der Fertigstellung Ihres Bauvorhabens bzw. Ihrer Arbeiten erfolgt die Abnahme: In Anwesenheit der Bauunternehmer bzw. des Bauherrn halten Sie die Fertigstellung der Arbeiten, deren ordnungsgemäße Ausführung und die Übereinstimmung mit Ihrem Vertrag fest, indem Sie ein Protokoll erstellen.

Ohne Sie kann der Empfang nicht stattfinden

Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, rufen Sie die Fachleute an. Bitte erscheinen Sie am Empfang:

- Wenn Sie einen Vertrag für den Bau eines Einfamilienhauses unterzeichnet haben, erfolgt die Abnahme direkt mit dem Bauunternehmer;

- Wenn Sie einen Vertrag mit mehreren Unternehmen (Maurer, Dachdecker, Elektriker, Heizungsinstallateur, Klempner usw.) abgeschlossen haben, erhalten Sie entweder eine Einzelabnahme oder eine Abnahme mit jedem Unternehmen, gegebenenfalls in Anwesenheit des für die Koordination der Arbeiten zuständigen Architekten oder Projektleiters. Eine Einzelabnahme hat den Vorteil, dass sie die Inanspruchnahme von Garantien erleichtert.

Sie können sich von einem Baufachmann helfen lassen, der Ihnen bei der Beurteilung des Zustands der Unterkunft behilflich ist.

Besuchen Sie die Unterkunft

Besichtigen Sie die Unterkunft mit größter Sorgfalt.

Überprüfen Sie, ob die ausgeführten Arbeiten den Vorgaben in den Plänen, der Leistungsbeschreibung und Ihrem Vertrag entsprechen.

Überprüfen Sie sorgfältig die Funktion aller Geräte (Fenster, mechanische Belüftung, Heizungs- und Wasseraufbereitung usw.).

Minuten

Sie verfassen einen schriftlichen Bericht, in dem Sie Ihre etwaigen Bedenken konkret darlegen und bewahren eine datierte und von Ihrem Ansprechpartner (Bauherr, Auftragnehmer, Architekt oder beauftragter Projektmanager) und Ihnen selbst unterzeichnete Kopie auf.

Bedingungslose Akzeptanz

Bei Erhalt stellen Sie keine Probleme oder Konformitätsmängel fest: Sie nehmen die Arbeit an und unterschreiben den Bericht vorbehaltlos.

Wenn Sie einen Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses oder einen Vertrag mit einem Bauunternehmer abgeschlossen haben, der die Rohbauarbeiten sowie die wasser- und luftdichte Konstruktion allein durchführt, verfügen Sie über eine zusätzliche Frist von acht Tagen ab dem Datum des Erhalts, um dem Bauunternehmer oder Auftragnehmer etwaige Mängel mitzuteilen, die bei Erhalt nicht gemeldet wurden, vorausgesetzt jedoch, dass Sie den Erhalt gemeinsam mit ihm und ohne die Hilfe eines anderen Fachmanns durchgeführt haben.

Teilen Sie Ihre Vorbehalte in jedem Fall schriftlich und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen mit, indem Sie dem betreffenden Fachmann einen Einschreiben mit Rückschein schicken.

Unvollendete Arbeit

Werden nicht alle im Kostenvoranschlag vorgesehenen Arbeiten ausgeführt oder sind die Mängel so groß, dass Sie die Arbeiten als unvollendet betrachten, können Sie die Abnahme verweigern.

Sie vereinbaren mit dem Bauträger bzw. den Bauunternehmern einvernehmlich eine Verschiebung des Empfangstermins oder Sie verweisen die Angelegenheit an den Richter für einstweilige Verfügung und fordern die Fertigstellung der Arbeiten.

Störungen

Minuten

Im Abnahmeprotokoll benennen Sie sämtliche Mängel und vereinbaren mit dem Unternehmen schriftlich eine Frist zur Behebung.

Wenn Sie bei Erhalt oder innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist (acht Tage bei einem individuellen Hausbauvertrag) nicht alle dann erkennbaren Mängel melden, besteht die Gefahr, dass Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Preisanzahlung

Sie hinterlegen einen Teil des Preises bis zur Behebung der von Ihnen gemeldeten Mängel.

Die Kaution besteht aus der Blockierung eines Teils des Preises bei einer Organisation oder einem Fachmann (Caisse des Dépôts, Notar oder einem anderen Fachmann, der eine finanzielle Garantie vorlegt), die in Absprache mit dem Bauunternehmer, dem Verkäufer oder dem Unternehmen ausgewählt oder, falls dies nicht möglich ist, vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofs bestimmt wird;


  • Wenn Sie einen Vertrag für den Bau eines Einfamilienhauses unterzeichnet haben: Sie können maximal 5 % des Hauspreises anzahlen;
  • Wenn Sie einen Werkvertrag unterzeichnet haben: Ihr Vertrag kann vorsehen, dass höchstens 5 % des Auftragsbetrags als Anzahlung geleistet werden dürfen. Ist diese Klausel nicht enthalten, können Sie den Restbetrag nur nach Absprache mit dem Auftragnehmer oder gegebenenfalls auf Antrag beim Richter für den einstweiligen Rechtsschutz hinterlegen.


Der Bauunternehmer kann Ihnen die Schlüsselübergabe nicht verweigern , auch wenn Sie nach Erhalt reserviert und den Restbetrag noch nicht bezahlt haben, sofern Sie ihn hinterlegt haben. Im Falle einer missbräuchlichen Verweigerung können Sie die Angelegenheit an den Richter für einstweilige Verfügung weiterleiten.

Wenn Sie nicht warten können, bis sich die Gäste eingelebt haben, teilen Sie uns bitte schriftlich mit, dass das Betreten der Räumlichkeiten kein Empfang ist.