Sachverstand im Schadensfall
Die Inanspruchnahme eines Versicherungsexperten ist ein Recht
Die Beauftragung eines versicherten Sachverständigen ist ein Recht, dem sich keine Versicherungsgesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit unter irgendeinem Vorwand widersetzen kann (unabhängig davon, ob die Garantie im Vertrag enthalten ist oder nicht). Aus Gründen der „Kostenreduzierung“ zögern einige Interessenvertreter nicht, Druck auszuüben, um die Beauftragung eines versicherten Sachverständigen zu verhindern...
Wenn Sie Opfer einer Katastrophe (Feuer, Wasserschaden usw.) werden, verteidigt EXATIS Sie und stellt seine Expertise der Ihrer Versicherung gegenüber.
Rolle des Sachverständigen des Versicherten
Ihr Zuhause wurde beschädigt. Mit dieser Situation können Sie nur schwer leben und müssen möglicherweise während der Reparaturarbeiten in eine Übergangsunterkunft umziehen.
In dieser schwierigen Zeit müssen Sie komplexe technische und rechtliche Fragen mit Ihrer Versicherung und deren Sachverständigen besprechen. Die Verhandlungen können manchmal schwierig sein. Anschließend müssen Sie die Verwaltungsakte erstellen und später die Reparaturen verwalten.
Sie haben das Recht, einen Versicherungsexperten hinzuzuziehen.
Er ist Ihr Experte, der Ihnen zur Seite steht und seine Aufgabe in Ihrem Interesse gegenüber dem Versicherungsexperten wahrnimmt. Seine Aufgabe besteht darin, die gesamte Akte im Zusammenhang mit der Schätzung Ihres erlittenen Schadens zu verwalten, d. h. den Betrag zu bestimmen, den Sie von der Versicherung fordern können.
Seine Rolle besteht aber auch darin:
Helfen Sie sofort, Notfallmaßnahmen zu ergreifen
Fordern Sie je nach Dringlichkeit und Bedarf eine oder mehrere Anzahlungen an
Helfen Sie dabei, rechtliche, technische und administrative Dokumente zu verstehen (Lesen von Versicherungsverträgen, Genehmigungsanträgen usw.)
Verwalten Sie die Beziehung zum Versicherungsexperten
Verwalten Sie die Beziehungen zu technischen und administrativen Beteiligten: Räumungsunternehmen, Architekt, Rathaus, Planungsbüros usw.
Erstellen Sie eine Schadensaufstellung: Schätzen Sie alle Ihre materiellen, beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte auf einen „offiziellen“ Wert
Vergleichen Sie Ihre Meinung mit der des Versicherungsexperten, um die Schätzung des Vermögens, das an die Versicherungsgesellschaft übermittelt wird, neu auszurichten. Dabei handelt es sich um eine widersprüchliche Bewertung oder manchmal auch um eine Gegenbewertung.
Wir helfen Ihnen bei der Planung und Organisation von Reparaturen oder Umbauten an Ihrem Haus
Ihr Auftrag beginnt mit Ihrer Zustimmung innerhalb weniger Stunden oder Tage nach dem Vorfall. Er endet mit der Schadensschätzung, die in der Regel am Tag der Aktenschließung genehmigt wird.
Die Einschaltung eines Sachverständigen des Versicherten ist natürlich kostenpflichtig. Dieser Preis richtet sich meist nach der geschätzten Schadenshöhe und beträgt in der Regel 5 bis 8 % dieser Summe.
Viele Versicherungen übernehmen die Gutachterkosten des Versicherten ganz oder teilweise. Wir stellen in allen Fällen fest, dass diese Kosten durch den Mehrwert unserer Arbeit weitgehend ausgeglichen werden.