Das Bausachverständigenbüro EXATIS unterstützt Sie bei Ihren Formalitäten. Ein versteckter Mangel hingegen ist per Definition ein Mangel, „den ein Laie, also ein uninformierter Verbraucher, bei einer einfachen Besichtigung nicht erkennen kann“. Genau das ist die größte Angst eines Wohnungs- oder Hauskäufers: die Entdeckung versteckter Mängel an seiner neuen Immobilie. Doch was ist ein versteckter Mangel? Ein versteckter Mangel ist eine mangelhafte Ausführung, eine Fehlfunktion oder ein Schaden an Ihrem Haus, der dessen ordnungsgemäße Nutzung beeinträchtigt und Ihnen beim Kauf nicht gemeldet wurde. Beim Kauf einer Immobilie ist der Verkäufer verpflichtet, Sie über alle Probleme mit der Immobilie zu informieren, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht sichtbar sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert die Natur eines „versteckten Mangels“ in Artikel 1641. „Mängel, die die Immobilie für den vorgesehenen Gebrauch ungeeignet machen oder diesen so beeinträchtigen, dass der Käufer sich nicht oder zumindest nicht zu diesem Preis für den Kauf entschieden hätte, wenn er davon gewusst hätte.“ Mit anderen Worten: Der Kaufwunsch könnte durch die Entdeckung dieses Mangels getrübt worden sein. Aber glauben Sie nicht, dass der Verkäufer nach der Unterzeichnung der notariellen Urkunde so einfach aus der Verantwortung herauskommt. Er bleibt auch nach Abschluss des Verkaufs und zwei Jahre lang für den Zustand der Immobilie verantwortlich. Sollte der Käufer innerhalb von zwei Jahren nach dem Verkauf einen versteckten Mangel feststellen, ist der Verkäufer daher zur Rechenschaft gezogen. In diesem Fall kann eine Klage manchmal zur vollständigen Rückerstattung des Kaufpreises führen. Expertise in den Bereichen Risse, Fassaden, Fundamente, Dächer, Fachwerk, Heizung, Holz- und Pelletöfen, Wärmepumpen, Fußbodenheizung, Feuchtigkeitsprobleme und Wassereintritt sowie Schwimmbäder.
Expertise für versteckte Mängel im Eigenheim
Zwei Szenarien bei einem versteckten Mangel:
Der Verkäufer handelt „gutgläubig“ und konnte diesen versteckten Mangel nicht kennen und hat ihn daher dem zukünftigen Käufer gemeldet. Der Mangel bleibt als „versteckter Mangel“ definiert, die Haftung liegt jedoch nicht mehr beim Verkäufer, sondern beim Immobiliengutachter, der den Mangel bei der Bestandsaufnahme nicht erkannt hat. Der Käufer der Immobilie kann vom Gutachter eine finanzielle Entschädigung für die Behebung des Schadens verlangen.
- Der Verkäufer hat den Mangel wissentlich verschwiegen und war sich dessen bewusst, z. B. indem er ihn mit Tapeten überdeckte oder die Wohnung nur zu Zeiten zeigte, in denen keine akustischen Störungen auftraten. Der Verkäufer wird dann des Verschweigens von Mängeln (böser Absicht) für schuldig befunden, was dem Käufer die Möglichkeit gibt, vom Kauf zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Darüber hinaus muss der Verkäufer die gesamten Kosten der neuen Notarkosten tragen.